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FAQs
 
 
1. Was kostet der Führerschein "B"?

Das kommt natürlich in erster Linie darauf an, wie viele Fahrstunden man letztendlich für die Grundausbildung benötigt. Wie viele Fahrstunden man braucht, ist individuell sehr verschieden. Unser Pauschalpreis beträgt 800,00 € und beinhaltet den gesamten Theoriekurs (keine begrenzte Anzahl von Stunden) mit Prüfung und 10 Fahreinheiten zu je 30 min. oder 5 Fahreinheiten zu jeweils 60 min, sowie auch die Fahrprüfung. Dazu kommen noch diverse Gebühren (für das ärztliche Zeugnis, die Fotos und die Posteinzahlungen an die Provinz Bozen), die sich auf ungefähr 100,00 Euro belaufen.


2. Wie lange dauert die Ausbildung?

Die durchschnittliche Kursdauer vom Termin der Einschreibung bis zur praktischen Prüfung beträgt ca. 3 Monate, je nach Fleiß und Einsatz.
Vorausgesetzt, dass ein Schüler bereits beim Einschreiben das Mindestalter je nach Führerscheinkategorie erreicht hat, kann er frühestens nach 8 bis 10 Tagen zur theoretischen Prüfung antreten. Nach bestandener theoretischer Prüfung muss die gesetzliche Frist von einem Monat eingehalten werden, bis man zur praktischen Prüfung antreten kann.
Das „Foglio rosa“ wird nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt, hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und beinhaltet 2 Prüfungsmöglichkeiten. Innerhalb dieser 6 Monate muss die praktische Prüfung bestanden werden, ansonsten verfällt auch die Theorie.



3. Was brauche ich für den Führerscheinantrag?


Den Antrag selbst und die 3 Posteinzahlungsscheine zu insgesamt 53,24 Euro sind in unseren Büros erhältlich. Des Weiteren brauchen wir 2 Fotos, 1 ärztliches Zeugnis mit Foto, welches nicht älter sein darf als 3 Monate, 1 Kopie der Identitätskarte, eventuell eine Kopie des Führerscheins und 1 Kopie der Steuernummer.


4. Einteilung der Führerscheinklassen

:: A :: Motorräder mit und ohne Beiwagen, Dreiräder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
:: A1 :: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS).
Mindestalter: 16 Jahre.
:: A2 :: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS).
Mindestalter: 18 Jahre.
:: A3 :: Krafträder mit uneingeschränkter Nennleistung.
Mindestalter: 21 Jahre oder Führerschein A2 seit 2 Jahren
:: B :: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als 9 Sitzplätzen (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 3,5t. übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre.
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS).
:: C :: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und nicht mehr als 9 Sitzplätzen (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre.
:: D :: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre.
:: E :: In Verbindung mit Klasse B, C und D; Kraftfahrzeuge der Klassen B, C und D mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen). Mindestalter: 18 Jahre für BE und CE; 21 Jahre für DE.

CAP
:: KB :: erlaubt das Lenken von Taxifahrzeugen und Mietwagen mit Fahrer.
Mindestalter: 21 Jahre und Führerschein B.
:: KC :: erlaubt das Lenken von LKW's mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t wenn das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde. Mindestalter: 18 Jahre und Führerschein C.
 
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