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1. Was kostet der Führerschein
"B"?
Das kommt natürlich in erster Linie darauf an, wie viele Fahrstunden
man letztendlich für die Grundausbildung benötigt. Wie viele
Fahrstunden man braucht, ist individuell sehr verschieden. Unser
Pauschalpreis beträgt 800,00 € und beinhaltet den gesamten Theoriekurs
(keine begrenzte Anzahl von Stunden) mit Prüfung und 10 Fahreinheiten
zu je 30 min. oder 5 Fahreinheiten zu jeweils 60 min, sowie
auch die Fahrprüfung. Dazu kommen noch diverse Gebühren (für
das ärztliche Zeugnis, die Fotos und die Posteinzahlungen an
die Provinz Bozen), die sich auf ungefähr 100,00 Euro belaufen.
2. Wie lange dauert die Ausbildung?
Die durchschnittliche Kursdauer vom Termin der Einschreibung
bis zur praktischen Prüfung beträgt ca. 3 Monate, je nach Fleiß
und Einsatz.
Vorausgesetzt, dass ein Schüler bereits beim Einschreiben das
Mindestalter je nach Führerscheinkategorie erreicht hat, kann
er frühestens nach 8 bis 10 Tagen zur theoretischen Prüfung
antreten. Nach bestandener theoretischer Prüfung muss die gesetzliche
Frist von einem Monat eingehalten werden, bis man zur praktischen
Prüfung antreten kann.
Das „Foglio rosa“ wird nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt,
hat eine Gültigkeit von 6 Monaten und beinhaltet 2 Prüfungsmöglichkeiten.
Innerhalb dieser 6 Monate muss die praktische Prüfung bestanden
werden, ansonsten verfällt auch die Theorie.
3. Was brauche ich für den Führerscheinantrag?
Den Antrag selbst und die 3 Posteinzahlungsscheine zu insgesamt
53,24 Euro sind in unseren Büros erhältlich. Des Weiteren brauchen
wir 2 Fotos, 1 ärztliches Zeugnis mit Foto, welches nicht älter
sein darf als 3 Monate, 1 Kopie der Identitätskarte, eventuell
eine Kopie des Führerscheins und 1 Kopie der Steuernummer.
4. Einteilung der Führerscheinklassen
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A :: |
Motorräder mit und
ohne Beiwagen, Dreiräder mit einem Hubraum von mehr
als 50 cm³ |
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A1 :: |
Krafträder mit einem
Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung
von nicht mehr als 11 kW (15 PS).
Mindestalter: 16 Jahre. |
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A2 :: |
Krafträder mit einer
Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS).
Mindestalter: 18 Jahre. |
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A3 :: |
Krafträder mit uneingeschränkter
Nennleistung.
Mindestalter: 21 Jahre oder Führerschein A2 seit
2 Jahren |
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B :: |
Kraftfahrzeuge (ausgenommen
Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als 9 Sitzplätzen
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern
die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 3,5t.
übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre.
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125
cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11
kW (15 PS). |
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C :: |
Kraftfahrzeuge (ausgenommen
Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 3,5 t und nicht mehr als 9 Sitzplätzen
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 18 Jahre. |
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D :: |
Kraftfahrzeuge (ausgenommen
Krafträder) zur Personenbeförderung mit mehr
als 9 Sitzplätzen (auch mit Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: 21 Jahre. |
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E :: |
In Verbindung mit Klasse
B, C und D; Kraftfahrzeuge der Klassen B, C und D mit
Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von
mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden
Fahrzeugkombinationen). Mindestalter: 18 Jahre für
BE und CE; 21 Jahre für DE. |
CAP |
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KB :: |
erlaubt
das Lenken von Taxifahrzeugen und Mietwagen mit Fahrer.
Mindestalter: 21 Jahre und Führerschein B. |
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KC :: |
erlaubt
das Lenken von LKW's mit einem Gesamtgewicht über
7,5 t wenn das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde.
Mindestalter: 18 Jahre und Führerschein C. |
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